Pflegegeld 2026 – die aktuelle Tabelle
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung der Pflegekasse an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt werden. Es steht ab Pflegegrad 2 zu und kann frei verwendet werden – ohne Nachweis. Hier die aktuellen Beträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegegeld / Jahr |
|---|---|---|
| PG 1 | – (kein Pflegegeld) | – |
| PG 2 | 332 € | 3.984 € |
| PG 3 | 573 € | 6.876 € |
| PG 4 | 765 € | 9.180 € |
| PG 5 | 947 € | 11.364 € |
Stand: 2026. Die Beträge gelten seit der Erhöhung zum 01.01.2025 (+4,5 %) und sind auch 2026 unverändert gültig.
Was hat sich geändert? Das BEEP-Gesetz im Überblick
Das BEEP-Gesetz (Bürokratieentlastungs- und Entbürokratisierungsgesetz Pflege) hat mehrere wichtige Neuerungen gebracht, die 2026 weiterhin gelten:
Pflegegeld-Erhöhung um 4,5 %
Zum 01.01.2025 wurden alle Pflegegeld-Beträge um 4,5 % angehoben. Diese erhöhten Beträge gelten auch im gesamten Jahr 2026 weiter. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Beratungseinsatz jetzt halbjährlich
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Die Pflicht wurde von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert (bei PG 2 und 3). Bei PG 4 und 5 bleibt es vierteljährlich. Das spart Bürokratie und Kosten.
Gemeinsames Budget: Verhinderungs- + Kurzzeitpflege
Die bisher getrennten Töpfe für Verhinderungspflege (1.612 €) und Kurzzeitpflege (1.774 €) wurden zu einem flexiblen Gesamtbudget von 3.539 € pro Jahr zusammengelegt. Sie entscheiden frei, wie Sie es aufteilen – z.B. alles für Verhinderungspflege oder gemischt.
Pflegesachleistungen ebenfalls erhöht
Auch die Sachleistungsbeträge für ambulante Pflegedienste wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben und gelten 2026 fort. Damit kann ein Pflegedienst mehr Leistungen erbringen, ohne dass Ihnen Eigenanteile entstehen.
Pflegesachleistungen 2026 – Tabelle
Pflegesachleistungen sind Geldleistungen der Pflegekasse, die direkt an einen zugelassenen Pflegedienst gezahlt werden. Sie stehen ab Pflegegrad 2 zu:
| Pflegegrad | Sachleistungen / Monat | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|
| PG 1 | – (keine Sachleistungen) | 125 € |
| PG 2 | 761 € | 125 € |
| PG 3 | 1.432 € | 125 € |
| PG 4 | 1.778 € | 125 € |
| PG 5 | 2.200 € | 125 € |
Der Entlastungsbetrag (125 € monatlich) steht allen Pflegegraden zu und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegedienst
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden – die Kombinationsleistung macht beides möglich. Das Prinzip ist einfach:
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, der z.B. 50 % der Sachleistungen ausschöpft, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes.
Rechenbeispiel – Pflegegrad 3:
- Sachleistungsbudget: 1.432 € / Monat
- Pflegedienst nutzt: 716 € (= 50 %)
- Verbleibendes Pflegegeld: 50 % von 573 € = 286,50 €
- Sie erhalten also: Pflegedienst + 286,50 € Pflegegeld
Wichtig: Die Kombinationsleistung wird für 6 Monate festgelegt. Änderungen sind danach möglich. Wir berechnen für Sie das optimale Verhältnis.
5 Tipps: So holen Sie das Maximum heraus
1. Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Nicht genutzte Beträge aus 2025 können Sie also noch bis 30.06.2026 einsetzen – z.B. für Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.
2. Verhinderungspflege aktiv nutzen
Das gemeinsame Budget von 3.539 € pro Jahr verfällt, wenn Sie es nicht nutzen. Planen Sie regelmäßige Auszeiten ein – das Budget deckt z.B. 6 Wochen Ersatzpflege oder eine Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab.
3. Höherstufung prüfen
Viele Pflegebedürftige haben einen zu niedrigen Pflegegrad. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung. Der Unterschied zwischen PG 2 und PG 3 beträgt allein beim Pflegegeld 241 € monatlich.
4. Kombinationsleistung optimieren
Lassen Sie sich berechnen, welches Verhältnis von Sachleistungen und Pflegegeld für Sie am besten ist. Oft ist eine Kombination finanziell günstiger als reines Pflegegeld.
5. Beratungseinsatz als Chance nutzen
Der halbjährliche Beratungseinsatz (bei PG 2 und 3) ist keine lästige Pflicht – er ist eine kostenlose Beratung. Unser Pflegedienst kommt zu Ihnen, prüft Ihre Versorgung und gibt Tipps zu weiteren Leistungen, die Sie möglicherweise noch nicht nutzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld 2026 beträgt: Pflegegrad 2: 332 €, Pflegegrad 3: 573 €, Pflegegrad 4: 765 €, Pflegegrad 5: 947 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag von 125 €.
Was hat sich 2026 geändert?
Die Pflegegeld-Beträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 fort. Der Beratungseinsatz ist bei PG 2 und 3 nur noch halbjährlich nötig. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben ein gemeinsames Budget von 3.539 € pro Jahr.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzt der Pflegedienst z.B. 50 % der Sachleistungen, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes. Wir berechnen für Sie das optimale Verhältnis.
Wann wird Pflegegeld gekürzt oder gestrichen?
Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, wenn Sie gleichzeitig Sachleistungen eines Pflegedienstes nutzen (Kombinationsleistung). Während eines Krankenhausaufenthalts wird es bis zu 4 Wochen weitergezahlt. Bei vollstationärer Pflege entfällt es.
Pflegeleistungen optimal nutzen – wir helfen Ihnen
Viele Familien verschenken Leistungen, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. HomeCare 24 berät Sie kostenlos zu Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistung und allen weiteren Ansprüchen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
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