Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es durch Urlaub, Krankheit, einen Arzttermin oder einfach die dringend nötige Erholung. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst wie HomeCare 24.
Neues Budget seit Juli 2025: 3.539 € kombiniert
Mit der Pflegereform vom Juli 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt. Das bedeutet:
- ✓ Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € / Jahr (vorher: 1.612 €)
- ✓ Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € / Jahr
- ✓ Flexibel kombinierbar: Ungenutzte Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege eingesetzt werden
- ✓ Maximalbetrag: Bis zu 3.539 € jährlich für Verhinderungspflege nutzbar
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
Die Pflegeperson pflegt seit mindestens 6 Monaten im häuslichen Umfeld
Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (Urlaub, Krankheit, Termin, Erholung)
So beantragen Sie Verhinderungspflege – Schritt für Schritt
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie einen formlosen Antrag: „Ich beantrage Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI." Die Kasse schickt Ihnen ein Formular zu. Tipp: Sie können den Antrag auch rückwirkend stellen – bis zu 4 Jahre nach der Verhinderung.
Ersatzpflege organisieren
Wählen Sie, wer die Ersatzpflege übernimmt: ein professioneller Pflegedienst (wie HomeCare 24), eine andere Privatperson oder Nachbarschaftshilfe. Bei professionellen Diensten wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
Formular ausfüllen und einreichen
Geben Sie an: Zeitraum der Verhinderung, Grund, Name der Ersatzpflegeperson und deren Verwandtschaftsgrad. Bei Verwandten bis zum 2. Grad gelten besondere Regelungen (niedrigere Erstattung).
Kostenerstattung erhalten
Die Pflegekasse erstattet die Kosten nach Eingang der Belege. Bei einem professionellen Pflegedienst entfällt die Vorstreckung – wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Stundenweise vs. ganztägige Verhinderungspflege
| Merkmal | Stundenweise (< 8 Std.) | Ganztägig (≥ 8 Std.) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Wird nicht gekürzt | 50 % ab dem 2. Tag |
| Max. Tage / Jahr | Unbegrenzt (Budgetgrenze) | Bis zu 42 Tage |
| Typische Nutzung | Arzttermin, Einkauf, Erholung | Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt |
Unser Tipp: Nutzen Sie die stundenweise Verhinderungspflege so oft wie möglich. Ihr Pflegegeld bleibt ungekürzt, und Sie können das Budget über das ganze Jahr verteilen – zum Beispiel für regelmäßige Entlastung am Nachmittag.
Wichtig: Budget verfällt am Jahresende
Das Budget für Verhinderungspflege ist an das Kalenderjahr gebunden und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Nicht genutzte Mittel verfallen zum 31. Dezember. Planen Sie daher frühzeitig – am besten gleich zu Jahresbeginn – wie Sie das Budget einsetzen möchten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse – telefonisch oder schriftlich. Geben Sie den Zeitraum und den Grund der Verhinderung an. Sie können den Antrag auch rückwirkend stellen.
Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
Ja, stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) ist möglich und hat einen großen Vorteil: Das Pflegegeld wird nicht gekürzt. Bei ganztägiger Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ab dem zweiten Tag um 50 % reduziert.
Verfällt das Budget?
Ja, das Budget verfällt am Ende des Kalenderjahres und kann nicht übertragen werden. Planen Sie die Nutzung rechtzeitig, damit kein Geld verloren geht.
Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?
Ja, Sie benötigen mindestens Pflegegrad 2. Zudem muss die Pflegeperson die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten zu Hause pflegen.
Verhinderungspflege mit HomeCare 24
Wir übernehmen die Ersatzpflege in Frankfurt und Umgebung – stundenweise oder ganztägig. Wir helfen Ihnen auch beim Antrag und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Vorstrecken, keine Bürokratie.
Verhinderungspflege anfragen