Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Frankfurt?

Transparente Auskunft über Pflegekosten: Was die Pflegekasse übernimmt, was Sie selbst zahlen – und wie Sie das Maximum aus Ihren Leistungen herausholen.

Pflegedienst-Kosten: Die gute Nachricht zuerst

Die meisten Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Wer einen Pflegegrad hat, zahlt in vielen Fällen gar nichts oder nur einen kleinen Eigenanteil. Trotzdem kursieren viele Unsicherheiten rund um die Kosten. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, welche Kostenarten es gibt und wer sie trägt.

Drei Kostenarten – drei Kostenträger

Die Leistungen eines Pflegedienstes lassen sich in drei Kategorien einteilen, die jeweils anders finanziert werden:

1

Grundpflege (Pflegekasse)

Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation und Lagerung. Diese Leistungen werden über die Pflegesachleistungen Ihrer Pflegekasse abgerechnet – ab Pflegegrad 2.

2

Behandlungspflege (Krankenkasse)

Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessungen. Kostet Sie nichts – die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig, wenn ein Arzt die Leistung verordnet hat (Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V).

3

Hauswirtschaftliche Versorgung (Pflegekasse)

Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung der Wohnung. Wird ebenfalls über Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) abgerechnet.

Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad

Die Pflegekasse stellt Ihnen je nach Pflegegrad ein monatliches Budget für professionelle Pflege zur Verfügung. Dieses Budget heißt Pflegesachleistungen und wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet – Sie müssen nichts vorstrecken.

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistungen Entlastungsbetrag
PG 1125 €
PG 2332 €761 €125 €
PG 3573 €1.432 €125 €
PG 4765 €1.778 €125 €
PG 5947 €2.200 €125 €

Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kombinationsleistung: Pflegedienst + Pflegegeld

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil Ihres Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst und erhalten den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Rechenbeispiel – Pflegegrad 3

  • Sachleistungsbudget: 1.432 € / Monat
  • Pflegedienst nutzt davon: 716 € (= 50 %)
  • Verbleibend: 50 % Pflegegeld = 286,50 €
  • Sie erhalten also: professionelle Pflege + 286,50 € Pflegegeld

Behandlungspflege: Kostenlos mit Verordnung

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen (Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Medikamentengabe und Injektionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen
  • Katheterpflege und Stomaversorgung

Sie benötigen dafür lediglich eine Verordnung Ihres Hausarztes. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.

Entlastungsbetrag: 125 € extra im Monat

Zusätzlich zu Pflegesachleistungen steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 125 €/Monat zu. Er kann für Betreuung, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe eingesetzt werden – und wird von vielen Familien nicht genutzt. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und rückwirkend eingesetzt werden.

5 Tipps, um Ihre Leistungen optimal zu nutzen

1.

Kombinationsleistung nutzen – Lassen Sie sich den ungenutzten Sachleistungsanteil als Pflegegeld auszahlen.

2.

Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen – 125 € im Monat, die viele Familien verschenken. Nutzen Sie ihn für Betreuung oder Haushaltshilfe.

3.

Behandlungspflege verordnen lassen – Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Verordnung für Häusliche Krankenpflege. Diese Leistungen sind für Sie kostenlos.

4.

Verhinderungspflege einplanen – Bis zu 3.539 € jährlich für Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.

5.

Pflegegrad prüfen lassen – Ein höherer Pflegegrad bedeutet ein höheres Budget. Wir beraten Sie zur Höherstufung.

Häufige Fragen

Was kostet Grundpflege?

Die Kosten für Grundpflege werden über Pflegesachleistungen der Pflegekasse abgerechnet. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zwischen 761 € und 2.200 € monatlich zur Verfügung. Nur wenn Ihr Bedarf diesen Betrag übersteigt, zahlen Sie einen Eigenanteil.

Zahlt die Krankenkasse den Pflegedienst?

Ja – aber nur für Behandlungspflege (ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung). Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten vollständig. Grundpflege und Hauswirtschaft werden über die Pflegekasse finanziert.

Was ist Kombinationsleistung?

Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst und erhalten den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So profitieren Sie doppelt.

Muss ich etwas vorstrecken?

Nein. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse oder Krankenkasse ab. Sie erhalten lediglich eine Übersicht über die erbrachten Leistungen.

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